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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 47/00
§§: ErbStG § 12 Abs 1, ErbStG § 12 Abs 2, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, BewG § 9, BewG § 121 a S 1, BGB § 2174
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Kaufrechtsvermächtnis, Übernahmerecht, Bewertung, Grundstück, Gemeiner Wert, Steuerwert
Rechtsfrage: Bewertung eines Übernahmerechts. Ist das testamentarisch eingeräumte Übernahmerecht für ein Grundstück gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 80 v.H. des Verkehrswerts für Zwecke der Erbschaftsteuer wie ein Kaufrechtsvermächtnis mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert abzüglich Kaufpreis) oder mit dem Steuerwert des Grundstücks zu bewerten. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.11.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 249/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2001
Erledigungs-Az: II R 47/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 67 40