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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 101/01 |
§§: | UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 4 Nr. 18, UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a |
Schlagwörter | Blutspendedienst, Steuerbarkeit, Steuerfreiheit, ermäßigter Steuersatz |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Mitwirkung eines Ortsverbandes der Wohlfahrtspflege beim Betrieb eines Blutspendedienstes durch eine gemeinnützige GmbH, für die er als Auslagenersatz eine pauschalierte Geldzahlung pro Spender erhält, als umsatzsteuerpflichtige Leistung gegen Entgelt zu beurteilen? 2. Sind die Umsätze nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei, wenn sie nicht unmittelbar den Kranken, sondern der GmbH zugute kommen? 3. Unterliegen die umsatzsteuerpflichtigen Mitwirkungsleistungen gegenüber dem Blutspendedienst dem ermäßigten Steuersatz, da sie der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen und im Rahmen des Zweckbetriebes verfolgt werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1327/99 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 55 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 101/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 16 |