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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 39/00 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 4 S 2 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Räumlicher Zusammenhang, Dachgeschossausbau |
Rechtsfrage: | Können Steuerbegünstigungen nach § 10 e EStG innerhalb eines Veranlagungszeitraums kumulativ sowohl für das erworbene Einfamilienhaus als auch für den im Streitjahr erfolgten Dachgeschossausbau geltend gemacht werden? Liegt keine gleichzeitige Förderung zweier in räumlichem Zusammenhang belegener Objekte sondern eine nacheinander folgende Begünstigung unterschiedlicher Objekte vor, weil ab Fertigstellung des Ausbaus auf die Restförderung für das Erstobjekt verzichtet wurde? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 8743/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 927 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 68 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 39/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 67 36 |