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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 18/98 |
§§: | AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Festsetzungsverjährung, Grundlagenbescheid |
Rechtsfrage: | Ist die Änderung von Einkommensteuerbescheiden unzulässig, wenn der Grundlagenbescheid wegen Eintritt der Festsetzungsverjährung ersatzlos aufgehoben worden ist? - Führt die Aufhebung des Grundlagenbescheids zur Hemmung der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 10 AO? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 53/93, 7 K 71/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.1998 |
Erledigungs-Az: | VIII B 18/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 55 27 |