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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 71/14 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 10 d, UmwStG § 12 Abs. 3 |
Schlagwörter | Mantelkauf, Neues Aktivvermögen, Verschmelzung, Verlustabzug |
Rechtsfrage: | Wirtschaftliche Identität beim Mantelkauf (§ 8 Abs. 4 KStG a.F.): Fehlt es bei einer Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre alleinige Muttergesellschaft bereits an einer Betriebsvermögenszuführung nach gegenständlicher Betrachtungsweise? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 04.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2837/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 247 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 71/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 07 37 |