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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 211/02 (BVerfG)
§§: FGO § 56 Abs. 1, FGO § 56 Abs 2
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Postausgangsbuch, Computer
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einsatz des PC zur Führung des Postausgangsbuchs.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 13.12.2001
Vorinstanz/AZ: X R 42/01 (NV)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 58 79
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 14.04.2004
Erledigungs-Az: 2 BvR 211/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen