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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 114/00 |
§§: | UmwStG § 21, EStG § 34 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Einbringungsgeborene Anteile, Tarifermäßigung, Liquidation, Gesellschaft mbH |
Rechtsfrage: | Ist bei der Auflösung und Abwicklung einer GmbH der Liquidationsgewinn nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 UmwStG (einbringungsgeborene Anteile) gemäß § 34 EStG ermäßigt zu besteuern? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 5128/97 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 03 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |