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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 5/07 (BFH) | 
| §§: | AO § 237, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 182 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Aussetzungszinsen, Einspruch, Folgebescheid, Zurücknahme | 
| Rechtsfrage: | Festsetzung von Aussetzungszinsen nach Zurücknahme eines Einspruchs gegen einen Folgebescheid: Sind im Rahmen der Zinsfestsetzung und zur Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit eines Einspruchs i.S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO auch die materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten des Einspruchsverfahrens zu prüfen oder muss lediglich auf den formalen Abschluss dieses Verfahrens abgestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.12.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 390/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 25 94 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
