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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 97/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 24 Nr. 2 |
Schlagwörter | Bürgschaft, Nettoprinzip, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Bürgschaft: Ob und in welcher Weise können vergebliche Aufwendungen zur "Rettung" einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehenden Kapitalgesellschaft im Rahmen des objektiven Nettoprinzips berücksichtigt werden, wenn sie von einem Arbeitnehmer mit Blick auf die Sicherung seines Arbeitsplatzes geleistet werden, der aber diese Aufwendungen zugleich mit Blick auf seine künftige Gesellschafterstellung tätigt, die er jedoch nicht erreicht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1328/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1423 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 17 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 97/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 93 |