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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 84/95 |
| §§: | EStG § 10, EStG § 52 Abs. 21 Satz 5, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Schuldzinsen, Verfassung |
| Rechtsfrage: | Verfassungswidrigkeit des Verbots des privaten Schuldzinsenabzugs (hier: für Hausbau aufgenommenes Darlehen - Abzug wie Sonderausgaben gem. § 52 Abs. 21 S. 5 EStG). Ungleichbehandlung von Stpfl. mit Überschußeinkünften gegenüber Stpfl. mit Gewinneinkünften? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 26.01.1995 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 6075/91 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1995 S. 826 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.10.1999 |
| Erledigungs-Az: | IX R 84/95 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 17 |