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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 49/97
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Gewerbliche Einkünfte, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Setzt die Ausübung des Wahlrechts der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 S. 1 EStG nicht bereits zu Beginn des Ermittlungszeitraums das Bewußtsein voraus, gewerbliche Einkünfte (hier: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus gewerblichem Grundstückshandel) zu erzielen oder genügt es, wenn der Steuerpflichtige von Beginn des Ermittlungszeitraums an tatsächlich die Voraussetzungen für das später ausgeübte Wahlrecht geschaffen hat (abweichend von dem BFH-Urteil vom 1.10.1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 19.03.1997
Vorinstanz/AZ: VI 40/92
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1164
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.1999
Erledigungs-Az: VIII R 49/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 50 13