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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 52/14 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Bauerrichtungskosten, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Existenzminimum |
| Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Bauprozess angefallene Gerichts-, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 30.04.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 2748/12 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 95 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |