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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 111/99 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 4 Satz 1, 2, 3 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Objektverbrauch, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Ist die Fortsetzung der Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG für das zweite Objekt nach dem Tod des Ehegatten nicht möglich? Lebt der durch die Ehe suspendierte Objektverbrauch mit dem Tode des Ehegatten wieder auf? Löst ein einmal gestellter Antrag auf Wohneigentumsförderung (§§ 7 b, 10 e EStG) den Objektverbrauch aus? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 377/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.05.2000 |
Erledigungs-Az: | X B 111/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 61 16 |