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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 7/17 (BFH) |
§§: | EStG § 6 b Abs. 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Rücklage für Ersatzbeschaffung, Stille Reserven, Reinvestitionsrücklage, Fristverlängerung, Herstellungsbeginn |
Rechtsfrage: | Ist das Investitionsvorhaben hinreichend konkretisiert und verlängert sich somit die vierjährige Reinvestitionsfrist auf sechs Jahre gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 3 EStG, wenn innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraums mit der Planung des neuen Gebäudes begonnen wurde, der Bauantrag allerdings erst nach dessen Ablauf gestellt werden konnte? Können Planungsarbeiten als Herstellungsbeginn gewertet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2143/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 643 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 05 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 7/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 63 |