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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 36/15 (BFH)
§§: EStG § 13 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, WoEigG § 14 Nr. 1
Schlagwörter Landwirtschaft, Grundstück, Wohnungseigentum, Entnahme, Wirtschaftliches Eigentum
Rechtsfrage: Führt die Begründung von Wohnungseigentum an einem Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens, dessen Bebauung mit einem Doppelhaus und Übertragung einer Doppelhaushälfte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zur Entnahme des übertragenen Grundstücksanteils, oder begründet ein Sondernutzungsrecht des Übertragenden an der gesamten Grundstücksfläche das wirtschaftliche Eigentum an dem Grundstück mit der Folge, dass eine Entnahme insoweit ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.06.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 4110/13 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1591
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 20 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.07.2018
Erledigungs-Az: VI R 67/15
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 67/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 15 76