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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 4/00 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 | 
| Schlagwörter | Computer, Arbeitsmittel, Absetzung für Abnutzung, einheitliches Wirtschaftsgut | 
| Rechtsfrage: | Sind Computerbestandteile als selbständige Wirtschaftsgüter abschreibungsfähig bzw. als geringwertige Wirtschaftsgüter voll absetzbar oder stellt eine Computeranlage in ihrer Gesamtheit ein einheitliches Wirtschaftsgut dar? | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.10.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1960/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 73 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 91/00 | 
