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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-484/19 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49
Schlagwörter EG, EU, Schweden, Zinsen, Konzern, Steuervorteil, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Ist es mit Art. 49 AEUV vereinbar, einer schwedischen Gesellschaft den Abzug für Zinsen, die an eine Gesellschaft gezahlt werden, die zur selben Unternehmensgruppe gehört und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, mit der Begründung zu versagen, dass als Hauptzweck der Begründung des Schuldverhältnisses das Bestreben, der Unternehmensgruppe einen erheblichen Steuervorteil zu verschaffen, angesehen wird, während nicht angenommen worden wäre, dass ein solcher Steuervorteil vorliegt, wenn es sich bei beiden Gesellschaften um schwedische Gesellschaften gehandelt hätte, weil diese dann von den Vorschriften über den Konzernbeitrag erfasst gewesen wären?
Vorinstanz: Högsta förvaltningsdomstol (Schweden)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 295 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.01.2021
Erledigungs-Az: Rs C-484/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 92