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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 65/96 |
| §§: | UStG § 23 Abs. 3 J: 1991, AO 1977 § 164, UStR Abschn. 263 J: 1992, UStR Abschn. 247 Abs. 6 J: 1992 |
| Schlagwörter | Durchschnittsatz, Widerruf, Antrag, Unanfechtbarkeit, Wahlrecht |
| Rechtsfrage: | Ist unter Unanfechtbarkeit i.S.d. § 23 Abs. 3 UStG (wegen Wahlrechtsausübung bezüglich Besteuerung nach Durchschnittsätzen) die formelle Bestandskraft der erstmaligen Steuerfestsetzung zu verstehen, die auch in einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung oder in einer Steueranmeldung bestehen kann? - Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 02.05.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 1456/94 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.05.1998 |
| Erledigungs-Az: | V R 98/96 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: V R 98/96 - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 25 16 |