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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 19/08 |
| §§: | UStG 2005 § 18 Abs. 9 Satz 5, Richtlinie 79/1072/EWG Art. 6 |
| Schlagwörter | Vorsteuervergütung, Unterschrift, Gemeinschaftsrecht, EG, EU |
| Rechtsfrage: | Muss ein Antrag auf Vorsteuervergütung gemäß § 18 Abs. 9 UStG 2005 vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben werden? - Verstößt die Regelung des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG 2005 gegen Gemeinschaftsrecht (Art. 3 und Art. 6 der Richtlinie 79/1072/EWG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 21.02.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 736/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.07.2010 |
| Erledigungs-Az: | XI R 19/08 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 13.8.2008 - XI R 19/08 - Erledigung der Hauptsache |