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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 2/07 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 3, AO § 233 a |
Schlagwörter | Nachzahlungszinsen, Werbungskosten, Wirtschaftlicher Zusammenhang |
Rechtsfrage: | Stellen Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO grundsätzlich keine Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG und nichtabzugsfähige Ausgaben i.S. des § 12 Nr. 3 EStG dar, oder können die Nachzahlungszinsen dann als durch eine Einkunftsart veranlasst angesehen werden, wenn ausschließlich für eine erwartete Steuernachzahlung Festgelder angelegt und daraus steuerpflichtige Zinserträge erwirtschaftet wurden, die somit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Nachzahlungszinsen stehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4710/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 11 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2008 |
Erledigungs-Az: | VIII R 2/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 44 59 |