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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 59/04 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Sonderbetriebsvermögen, Bruchteilsgemeinschaft |
Rechtsfrage: | Gehören die von einer Bruchteilsgemeinschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft vermieteten Grundstücke (wesentliche Betriebsgrundlagen) zum Sonderbetriebsvermögen der Betriebsgesellschaft oder zum Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft? Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 23.4.1996 VIII R 13/95 (BStBl 1998 II S. 325) zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung auch auf Bruchteilsgemeinschaften? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3032/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 11 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2005 |
Erledigungs-Az: | IV R 59/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 33 |