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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 69/97 |
§§: | DBA-Niederlande Art. 4 Abs. 3, AO 1977 § 42, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Ausland, Progressionsvorbehalt, Mißbrauch, Darlehen, Zinsen, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Unterliegen Zinsen, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen kurz nach Auszahlung des Darlehens erzielen, das eine inländische Bank in den Niederlanden plaziert hatte, nach dem Art.4 Abs.3 DBA-Niederlande in der bis zum 19.Februar 1992 geltenden Fassung im Inland der vollen Besteuerung oder sind sie unter Progressionsvorbehalt steuerfrei? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 6308/94 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 69/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 15 10 |