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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 5/12 (BFH) |
§§: | UmwStG § 24, EStG § 6 Abs. 5, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Atypische stille Beteiligung, Buchwertverknüpfung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Quote, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Buchwerteinbringung des Geschäftswerts eines Einzelunternehmens in eine GmbH & (atypisch) Still: parallele Anwendung von § 24 UmwStG 1995 auch bei Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft? Verhältnis von § 24 UmwStG 1995 zu § 6 Abs. 5 EStG? Zeitpunkt der Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung an die atypisch stille Gesellschaft? Zurechnung der jeweiligen Beträge an die atypisch stillen Gesellschafter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 367/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 06 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 5/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 21 50 |