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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 81/13 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Erweiterte Kürzung, Gewerbeertrag, Ausschließlichkeit, Grundstücksverwaltung
Rechtsfrage: Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltung: Ist das Tatbestandsmerkmal der "Ausschließlichkeit" in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sowohl qualitativ, quantitativ als auch zeitlich auszulegen? Muss die ausschließlich grundstücksverwaltende Tätigkeit ganzjährig ausgeübt werden? Ist eine zweimonatige "Unterbrechung" dieser Tätigkeit (zwischen Verkauf des bisherigen Grundbesitzes und Erwerb neuen Grundbesitzes), in der ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltet wird, schädlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 01.10.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 2605/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 153
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 08 96
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision