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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 4/98
§§: EStG § 32 Abs. 6 Satz 4, EStG § 33a Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Kinderfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag, Übertragung, Unterhaltspflicht
Rechtsfrage: Zustimmungsfreie Übertragung der Kinderfreibeträge, wenn wegen der Leistungen des einen Elternteils und der eigenen Einkünfte der volljährigen Kinder eine Bedürftigkeit der Kinder nicht mehr besteht und die Barunterhaltsleistungen des anderen Elternteils nicht in Erfüllung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs sondern freiwillig erfolgen? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.11.1996
Vorinstanz/AZ: 8 K 5717/94 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.1998
Erledigungs-Az: VI R 4/98
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen