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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 49/08 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 88, AO § 90, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Änderung, Neue Tatsache, Mitwirkungspflicht, Darlehen, Umwidmung
Rechtsfrage: Mögliche Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: Durfte das FA in den angefochtenen Bescheiden den bisher erfolgten Betriebsausgabenabzug von Darlehenszinsen - soweit diese dem eigenbetrieblich genutzten Teil eines Zweifamilienhauses zugeordnet wurden - mangels betrieblicher Veranlassung korrigieren oder hat der Kläger seiner Mitwirkungspflicht dadurch genügt, dass im Rahmen der Steuererklärungen die Umwidmung des Darlehens in der Bilanz vorgenommen und erläutert wurde und der Sachverhalt daher dem FA bekannt war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.01.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 4908/04 E, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2010
Erledigungs-Az: X R 49/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 35 46