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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 46/09 (BFH) |
§§: | AO § 172 Abs. 2, AO § 130 Abs. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Glücksspiel, Steuerfreiheit, Bestandskraft, Geldspielautomat |
Rechtsfrage: | Streitig ist die Änderung bestandskräftiger USt-Festsetzungen aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 17.2.2005 Rs. C-453/02 und C-462/02, Linneweber und Akritidis, zur Steuerfreiheit von Geldspielautomaten. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3432/07 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 31 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 46/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |