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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 48/96 |
§§: | EStG § 16 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Aufgabegewinn, Betriebsverpachtung, Wahlrecht |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt eines Betriebsaufgabegewinns im Falle der Betriebsverpachtung: Ist der Gewinn erst durch die Betriebsaufgabeerklärung des Klägers im Streitjahr oder bereits im Vorjahr entstanden, nachdem der bisher vom Pächter fortgeführte Betrieb (Schuheinzelhandel) unter teilweiser Mitnahme und Vernichtung der Ladeneinrichtung verlegt und die Räume branchenfremd (Buchhandel) vermietet wurden (Wegfall des Verpächterwahlrechts durch Branchenwechsel)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1098/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.06.2001 |
Erledigungs-Az: | X R 48/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 51 01 |