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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 4/17 (BFH) |
§§: | ZK Art. 203, ZK Art. 50, ZKDVO Art. 876 a |
Schlagwörter | Einfuhrabgaben, Nacherhebung, Verwahrung, Zollschuldner, Zollamtliche Überwachung |
Rechtsfrage: | Verbringen von Drittlandsware vom Verwahrungsort ins Drittland ohne Gestellung beim zuständigen Zollamt und Eröffnung eines Versandverfahrens. Ist der Verwahrer nach Übergabe der Ware an den Transporteur verpflichtet, für die Vorführung der Ware bei der Zollstelle zum Erhalt einer neuen zollrechtlichen Bestimmung zu sorgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 31/14 (2) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 07 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2018 |
Erledigungs-Az: | VII R 4/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 14 42 |