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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 38/16 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 7, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Werbung, Geschenk, Aufzeichnungen, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | 1. Ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Werbegeschenke, die selbst Werbeträger darstellen (hier: Kalender mit Firmenlogo), vom Anwendungsbereich der Vorschrift auszunehmen sind? - 2. Ist das Erfordernis der getrennten Aufzeichnung für (Werbe-)Geschenke nach § 4 Abs. 7 i.V.m. § 4 Abs. 5 EStG verfassungsgemäß? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2005/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1197 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 55 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 31/16 -- Zurücknahme der Revision |