
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 47/17 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 3, EStDV § 7 Abs. 1, EStG § 13, EStG § 14 Satz 2, EStG § 16 Abs. 3 |
Schlagwörter | Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Erbfall, Aufteilung, Teilbetrieb, Betriebsaufgabe, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Führt die Aufteilung von Grundstücken eines landwirtschaftlichen Betriebes auf mehrere Erben im Rahmen eines Vermögensübergangs von Todes wegen in Anwendung der Fußstapfentheorie zu mehreren verkleinerten Betrieben anstatt zu einer Betriebszerschlagung? - Handelt es sich bei Grundstücken, die von Todes wegen nach Höfeordnung auf einen Erben übergehen, um einen einkommensteuerlichen Teilbetrieb i.S. des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. bzw. § 6 Abs. 3 EStG (planwidrige Gesetzeslücke)? - Handelt es sich bei Grundstücken eines landwirtschaftlichen Betriebes, die von Todes wegen auf mehr als einen Erben übergehen und die jeweils insgesamt die Größe von mehr als 3000 qm haben, allein im Hinblick auf ihre Größe um einkommensteuerliche Teilbetriebe i.S. des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. bzw. § 6 Abs. 3 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.02.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 204/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 03 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 47/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |