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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-241/18 (EuGH)
§§: RL 30/2002/EU Art. 4, RL 30/2002/EU Art. 5, RL 30/2002/EU Anhang II
Schlagwörter EG, EU, Italien, Flughafen, Fluglärm, Betriebsbeschränkung
Rechtsfrage: Sind die Art. 4 und 5 sowie Anhang II der Richtlinie 30/2002/EU dahin auszulegen, dass sie Art. 1 Abs. 169 bis 174 des Gesetzes Nr. 5/2013 der Regione Campania entgegenstehen, da der Festsetzung der Steuer kein Gesamtplan über die nach Art. 5 und Anhang II der Richtlinie zu erlassende Maßnahme zur Verminderung des Fluglärms in Flughäfen und angrenzenden Gebieten vorausgegangen ist?
Vorinstanz: Commissione tributaria provinciale di Napoli (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 240 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.06.2018
Erledigungs-Az: Rs C-241/18