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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-37/08 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Grundstück, Tausch, Ferienwohnrechte, Beitrittsentgelte, Mitgliedsbeiträge, Tauschentgelte
Rechtsfrage: 1. Welche Faktoren sind im Rahmen der Dienstleistungen, die die Rechtsmittelführerin gegen Beitrittsentgelte, Mitgliedsbeiträge und Tauschentgelte der Mitglieder des von der Rechtsmittelführerin angebotenen Weeks-Programms erbringt, maßgeblich für die Entscheidung, ob es sich dabei um Dienstleistungen "im Zusammenhang mit einem Grundstück" i.S. von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der RL 77/388/EWG handelt? - 2. Falls einzelne oder alle Dienstleistungen der Rechtsmittelführerin "im Zusammenhang mit einem Grundstück" i.S. von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der RL 77/388/EWG erbracht werden, gelten dann das in den Pool eingebrachte Grundstück oder das Grundstück, das im Tausch gegen das eingebrachte Grundstück gewünscht wird, oder beide Grundstücke als das Grundstück, mit dem die Dienstleistungen in Zusammenhang stehen? - 3. Falls eine Dienstleistung "im Zusammenhang" mit beiden Grundstücken erbracht wird, wie ist dann die Dienstleistung im Rahmen der RL 77/388/EWG einzuordnen? - 4. Wie sind angesichts der voneinander abweichenden Vorgehensweisen verschiedener Mitgliedstaaten nach der RL 77/388/EWG die Umsätze zu charakterisieren, in deren Rahmen ein Steuerpflichtiger gegen "Tauschentgelte" folgende Leistungen erbringt: Erleichterung des Tauschs von Feriennutzungsrechten eines Mitglieds eines vom Steuerpflichtigen angebotenen Programms gegen Feriennutzungsrechte eines anderen Mitglieds dieses Programms und/oder Überlassung von Nutzungsrechten an Unterkünften, die der Steuerpflichtige von einem steuerpflichtigen Dritten zur Aufstockung des den Mitgliedern des Programms zur Verfügung stehenden Unterkunftsangebots erwirbt?
Vorinstanz: VAT and Duties Tribunal London
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 92 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.09.2009
Erledigungs-Az: Rs C-37/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 33 18