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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 33/02
§§: ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 21 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 21 Abs. 1 Satz 2, ErbStG § 13 a, EG Art. 56, EG Art. 58
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Anrechnung, Ausländische Steuer, Betriebsvermögen, Steuerbegünstigung, Beschränkung
Rechtsfrage: Beschränkte Anrechnung französischer Erbschaftsteuer: Verstößt die nicht vollumfängliche Anrechnung der französischen Erbschaftsteuer auf das auch der deutschen Erbschaftsteuer unterliegende Auslandsvermögen und die Nichtgewährung der Vergünstigung nach § 13 a ErbStG auch auf ausländisches Betriebsvermögen gegen Gemeinschaftsrecht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 06.06.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 2643/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1242
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.2004
Erledigungs-Az: II R 33/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 32 96