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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 59/11 (BFH)
§§: GewStG § 7 Satz 1, GewStG § 7 Satz 2, EStG § 16 Abs. 2 Satz 3, EStG § 15 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Kommanditist, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Anteilsveräußerung, Gewerbesteuerpflicht, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Ist der Gewinn einer natürlichen Person aus der Veräußerung ihrer Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft an eine weitere KG, an der der veräußernde Kommanditist zu 100 % beteiligt ist, auch unter Geltung des § 7 Satz 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig gemäß § 7 Satz 1 GewStG i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG, oder regelt § 7 Satz 2 GewStG seit seinem Inkrafttreten die Gewerbesteuerpflicht von Gewinnen aus Anteilsveräußerungen abschließend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 25.10.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 6183/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2014
Erledigungs-Az: IV R 59/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 59