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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 55/12 (BFH) |
§§: | ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, GG Art. 2, GG Art. 3, GG Art. 20 Abs. 1, BetrAVG § 1 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Versorgungsleistung, Betriebliche Altersversorgung, Lebenspartner, Direktversicherung, Bezugsrecht, eheähnliche Gemeinschaft |
Rechtsfrage: | Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch Lebenspartner: Handelt es sich bei einer Direktversicherung um eine betriebliche Altersversorgung, so dass Leistungen aus dieser als Erwerb von Todes wegen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerbar sind? Wie ist der Begriff "Hinterbliebener" im Sinne des Erbschaftsteuerrechts auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 31.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 24/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 378 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 03 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 55/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 01 44 |