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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 65/00
§§: UStG § 10 Abs. 1 J: 1993, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 J: 1993
Schlagwörter Entgelt, Zuschuss, Leistungsaustausch
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den Zahlungen einer Stadt an eine GmbH zum Ausgleich der von der GmbH erwirtschafteten Verluste um steuerpflichtiges Entgelt oder um nicht steuerbare Zuschüsse? Aufgabe der GmbH, an der die Stadt zu 55 % beteiligt ist, ist die Tätigkeit auf allen Gebieten, welche mit der Wirtschaftsentwicklung der Stadt zusammenhängen oder diese fördern. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.07.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 2226/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 71 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2002
Erledigungs-Az: V R 65/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 08 61