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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 13/04 |
§§: | EStG § 7 h Abs. 1, BauGB § 177, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Erhöhte Absetzung, Bescheinigung, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid |
Rechtsfrage: | Bindungswirkung der Sanierungsbescheinigung: Ist die Bescheinigung der Gemeinde nach § 7 h Abs. 2 EStG, in der diese die Durchführung von Maßnahmen i.S. von § 7 h Abs. 1 EStG i.V.m. § 177 BBauG bestätigt, auch dann für das Finanzamt bindend, mit der Folge, dass die erhöhten Absetzungen nach § 7 h EStG zu gewähren sind, wenn die Maßnahmen die Errichtung eines nach der BFH-Rechtsprechung nicht begünstigten Neubaus anstelle eines zuvor beseitigen Altbaus betreffen? Umfang der Bindungswirkung der von der Gemeinde erteilten Bescheinigung i.S. von § 7 h Abs. 2 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 217/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 23 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 13/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 73, SIS 06 44 45 |