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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 58/14 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 13, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Reisekostenersatz, Steuerfreiheit, Entfernungspauschale
Rechtsfrage: Ist bei der Bestimmung des Begriffs "Reisekostenvergütung" nach § 3 Nr. 13 EStG von dem einkommensteuerrechtlichen Reisekostenbegriff oder von den jeweils einschlägigen leistungsrechtlichen Regelungen auszugehen? Ist eine Erstattung gemäß § 3 Nr. 13 EStG nur insoweit steuerfrei, wie die Beschränkung auf die Entfernungspauschale gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 Satz 1 bis 6 EStG gilt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.11.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 65/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2017
Erledigungs-Az: VIII R 58/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache