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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 37/04
§§: FGO § 76, FGO § 96
Schlagwörter Ausfuhrerstattung, Sanktion, Probenentnahme, Sachaufklärung
Rechtsfrage: Verletzung der Sachaufklärungs- und Hinweispflicht des FG sowie des rechtlichen Gehörs, weil es seine Entscheidung auf Erwägungen (mangelnde Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse der ZPLA) gestützt hat, die weder im gerichtlichen noch im außergerichtlichen Verfahren angesprochen worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 24.03.2004
Vorinstanz/AZ: IV 218/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 128
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 30 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.08.2007
Erledigungs-Az: VII R 37/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG