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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/07 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 613 a |
Schlagwörter | Rabattfreibetrag, Verbundene Unternehmen, Arbeitgeber, Konzern, Dritter |
Rechtsfrage: | Anwendung des Begriffs des "arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetriebs" nach Umstrukturierung eines Konzerns als einheitlicher Arbeitgeber für die Gewährung des Rabattfreibetrags auf Preisnachlässe auf die von einem anderen Unternehmen produzierten und von ihr vertriebenen Waren, die den zu einem anderen Tochterunternehmen umgesetzten Arbeitnehmern weiterhin durch den Konzern gewährt werden? Ist für die Zuordnung der Herstellereigenschaft einer Ware innerhalb eines Konzerns auf den Entstehungsprozess der Ware und hier insbesondere darauf abzustellen, ob der Beitrag des verbundenen Unternehmens derart gewichtig ist, dass das Produkt ohne diesen Beitrag nicht entstehen würde und dadurch auch dieses Unternehmen (Hersteller-)Arbeitgeber i.S. des § 8 Abs. 3 EStG ist oder liegt insoweit eine echte Lohnzahlung durch den Konzern (Dritter) vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2126/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1317 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.10.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 22/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 34 53 |