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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 36/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 3 a Abs. 1, UStG 1999 § 3 a Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2
Schlagwörter Leistungsaustausch, Schadensersatz, Entschädigung, Regelsteuersatz
Rechtsfrage: 1. Unterliegen die Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Flugtickets, sog. unflown revenue, mit dem Regelsteuersatz der Umsatzbesteuerung, wenn ein Lufttransportunternehmen Flugtickets, die zu ermäßigten Konditionen bis 30 Minuten vor Abflug ein Recht auf Beförderung für einen bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit beinhalten und weder zum Rücktritt noch zur kostenlosen Umbuchung berechtigen, verkauft? - 2. Scheidet die Annahme nicht steuerbarer Entschädigungszahlungen aus, weil der Fluggast nicht nur für die Beförderung, sondern für eine Leistung besonderer Art, die Bereitstellung von Personal und Flugzeug zu dem gewünschten Termin sowie das Vorhalten eines Platzes bis 30 Minuten vor Abflug, mithin für neben der Beförderung weitere gleichwertige Leistungen gezahlt hat? - 3. Unterliegen der Umsatzsteuer sowohl die Einnahmen aus den nicht in Anspruch genommenen Tickets im Zusammenhang mit den Inlandsflügen wie auch den Auslandsflügen gemäß § 3 a Abs. 1 UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.06.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 95/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 35 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2011
Erledigungs-Az: V R 36/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 39 42