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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 84/98
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 68 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Zufluss, Weiterleitung
Rechtsfrage: Rückforderung des Kindergeldes vom Vater statthaft, wenn dieser die Änderung der Verhältnisse (Haushaltsaufnahme des Kindes bei der Mutter) lediglich durch die Angabe der neuen Bankverbindung der Mutter angezeigt und die Familienkasse tatsächlich auf dieses Konto der vorrangig berechtigten Mutter überwiesen hat (Weiterleitung). Liegt trotzdem eine Leistung an den nicht berechtigten Vater vor, weil der ihn begünstigende Bewilligungsbescheid nicht aufgehoben oder geändert worden ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 08.12.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 1515/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2003
Erledigungs-Az: VIII R 84/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 72