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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-772/19 (EuGH)
§§: KN Pos. 8705
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Tarifierung, Einreihung, Kraftfahrzeug, Flugzeug, Flughafen
Rechtsfrage: Ist die Position 8705 der Kombinierten Nomenklatur dahin gehend auszulegen, dass stangenlose Kraftfahrzeuge mit einer Zugwinde mit Gurtzugvorrichtung zum Ziehen und einer elektrohydraulischen Hebevorrichtung zum Schieben von Flugzeugen unter diese Position fallen?
Vorinstanz: Verwaltungsgerichtshof (Österreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 27 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.02.2021
Erledigungs-Az: Rs C-772/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 98