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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 14/13 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 3 e Abs. 1, UStG 1999 § 3 Abs. 1, UStG 1999 § 3 Abs. 7, UStG 1999 § 3 Abs. 9, UStG 1999 § 4 Nr. 6 Buchst. e |
Schlagwörter | Restaurantleistungen, Speiselieferungen, Nebenleistung, Umsatzsteuerbefreiung, Flugzeug |
Rechtsfrage: | 1. Ist die entgeltliche Abgabe von Süßigkeiten und alkoholischen Getränken an Bord eines Flugzeuges anders als die sog. includierte Restauration als unselbständige Nebenleistung unmittelbar zu demjenigen Flugbeförderungsgeschäft zu zählen, das seinerseits nach einer auf § 26 Abs. 3 Satz 1 UStG gründenden Ausnahmeregelung von der Umsatzbesteuerung ausgenommen ist; kommt der entgeltlichen Restaurationsleistung eine eigenständige Bedeutung zu? - 2. Ist die entgeltliche Abgabe von standardisiert hergestellten und ausgegebenen Speisen und Getränken an Bord von Flugzeugen umsatzsteuerlich als Lieferung von (Genuss-) Nahrungsmitteln einzustufen? - 3. Kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG für die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt auf die Fluggastbeförderung analog angewandt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7079/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 973 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2014 |
Erledigungs-Az: | V R 14/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 15 46 |