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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 49/09 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Immobilie, Leerstand, Einkünfteerzielungsabsicht, Gewerbeimmobilie
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer Gewerbeimmobilie in wirtschaftsschwacher Region - Erwerb einer CVFR-Berechtigung: 1. Ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen als Voraussetzung für das Fortbestehen der Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer zuvor auf Dauer vermieteten Gewerbeimmobilie - Sind bei Leerstand einer Immobilie umso höhere Anforderungen an die Intensität steuerlich relevanter Vermietungsbemühungen zu stellen, desto schwieriger sich die Vermietung eines Objekts in Anbetracht seines Zustands, seiner Belegenheit und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region gestaltet - 2. Aufwendungen für den Erwerb einer sog. CVFR-Berechtigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.09.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 942/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 216
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2010
Erledigungs-Az: IX R 49/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 29 65