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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 27/13 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, HGB § 230, BGB § 1795, BGB § 1909 |
Schlagwörter | Atypische stille Gesellschaft, Schenkung, Gesellschaftsvertrag, Minderjähriges Kind, Ergänzungspfleger, Genehmigung |
Rechtsfrage: | Ist Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung einer zwischen einem Einzelunternehmer und seinen minderjährigen Kindern schenkweise begründeten atypisch stillen Gesellschaft, dass der Gesellschaftsvertrag unter Mitwirkung eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers geschlossen und vom Familiengericht genehmigt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1568/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 24 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 27/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 52 |