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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 43/08 (BFH)
§§: AO § 37 Abs. 2, InsO § 142, InsO § 131, InsO § 133 Abs. 1
Schlagwörter Rückforderung, Leistungsempfänger, Insolvenz, Umsatzsteuer, Organgesellschaft
Rechtsfrage: Rückforderung vom Insolvenzverwalter des an diesen durch das Finanzamt zunächst erstatteten Umsatzsteuerbetrages, den die Insolvenzschuldnerin (Organgesellschaft) auf die Umsatzsteuerschuld des Organträgers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet hat. Ist die Befriedigung einer fremden Steuerschuld (des Organträgers) durch die Insolvenzschuldnerin vom Insolvenzverwalter anfechtbar, wenn die Insolvenzschuldnerin für die Befriedigung selbst einzustehen hat (§ 73 AO), wenn der Schuldner die Schuld nicht begleicht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 04.12.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 1605/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 481
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 13 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2009
Erledigungs-Az: VII R 43/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 87