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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 49/05
§§: EStG § 13 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3, EStG § 13 a Abs. 4, StEntlG 1999/2000/2002
Schlagwörter Landwirtschaft, Pferdepension, Durchschnittssatzgewinnermittlung
Rechtsfrage: Sind Einnahmen aus der Haltung von Pensionspferden im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG i.d.F des StEntlG 1999/2000/2002 als sonstige Dienstleistung zu erfassen oder sind diese mit dem Grundbetrag nach § 13 a Abs. 4 EStG abgegolten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.05.2005
Vorinstanz/AZ: 7 K 5673/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 46 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2007
Erledigungs-Az: IV R 49/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 15 05