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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 82/00 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, BGB § 844 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Schadensersatz, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Ersetzen Schadensersatzzahlungen eines Dritten nach § 844 Abs. 2 BGB die Unterhaltsansprüche, die das Kind gegenüber ihren durch das schuldhafte Verhalten des Dritten verstorbenen Vater gehabt hätte? Sind diese Zahlungen mit Unterhaltsleistungen der leiblichen Eltern vergleichbar und deshalb nicht als eigene Einkünfte oder Bezüge des Kindes zu werten? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 276/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 569 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 68 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 82/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 93 87 |