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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 31/98 |
| §§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
| Schlagwörter | Vorkosten, Renovierung, Unmittelbarer Zusammenhang, Anschaffung |
| Rechtsfrage: | Renovierungskosten vor Selbstbezug einer vermieteten Eigentumswohnung als abziehbare Vorkosten. Kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung, wenn die Wohnung zunächst vier Jahre und neun Monate weitervermietet war. Unerheblichkeit der im Streitfall vorliegenden besonderen Umstände (Eintritt in langjährigen Mietvertrag mit 84 Jahre alter, pflegebedürftiger Mieterin)? - Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 16.04.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | XIII 33/93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.08.1998 |
| Erledigungs-Az: | X R 31/98 |
| Erledigungs-Vermerk: | Klage zurückgenommen |