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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 42/19 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Krankheit, Bescheinigung
Rechtsfrage: 1. Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern anstelle der Nachweise über ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz vom Kind verlangen, für die Zukunft eine Erklärung abzugeben, sich unverzüglich nach Wegfall der Erkrankung wieder um einen Ausbildungsplatz bewerben zu wollen? 2. Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern verlangen, dass die Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.11.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 76/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.08.2021
Erledigungs-Az: III R 42/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 01 47