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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 5/18 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 36 Abs. 1, EStG § 37 Abs. 1 Satz 1, EStG § 37 Abs. 1 Satz 2 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Vorauszahlung, Latente Steuer |
| Rechtsfrage: | Einkommensteuer-Vorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod als Nachlassverbindlichkeiten: Sind Einkommensteuervorauszahlungen als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, wenn die Vorauszahlungen im Zeitpunkt des Todes durch Bescheid festgesetzt, jedoch noch nicht entstanden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 31.08.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1641/17 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 20 83 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |