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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 104/99
§§: BewG § 95 Abs. 1, BewG § 97 Abs. 1
Schlagwörter Einheitswert, Betriebsvermögen, Vorruhestand, Erstattung, Schuld, Betriebsschuld, Zusatzversorgungskasse
Rechtsfrage: Sind die Verpflichtungen für Vorruhestandsleistungen für Anwärter auf diese Leistungen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Schulden abzuziehen und gehören die Ansprüche auf Erstattung der Vorruhestandsleistungen von der Zusatzversorgungskasse zum Betriebsvermögen?
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 29.04.1999
Vorinstanz/AZ: 3 96 065 K 3
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2003
Erledigungs-Az: II R 78/00
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: II R 78/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 26 64