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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 36/05 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, SGB I § 44 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zinsen, Rentennachzahlung, Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Rechtsfrage: | Sind die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen ausbezahlten Zinsen nach § 44 Abs.1 Sozialgesetzbuch I als Entgelt für eine Kapitalüberlassung zu qualifizieren und damit gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern oder liegt vielmehr ein pauschaler Nachteilsausgleich vor, der keiner Besteuerung unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3684/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 33 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 36/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 10 28 |