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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 63/10 (BFH) |
| §§: | VO (EWG) Nr. 1408/71, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 62 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Polen, Arbeitnehmer, Sozialversicherungspflicht, EG, EU |
| Rechtsfrage: | Hat ein polnischer Staatsangehöriger, der mit seiner Familie in Polen lebt und wiederholt als entsandter Arbeitnehmer für jeweils weniger als 12 Monate in Deutschland tätig jedoch hier nicht sozialversicherungspflichtig war, Anspruch auf Kindergeld in Deutschland? Verhältnis der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zu den Vorschriften der §§ 62 ff EStG? - Das Verfahren ist ausgesetzt, bis der EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen Rs C-611/10 und Rs C-612/10 = SIS 12 24 94 entschieden hat (Beschluss vom 30.8.2011). - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 23.09.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 35/08 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 06.02.2014 |
| Erledigungs-Az: | V R 63/10 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |