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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 35/11 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 295 Abs. 2, InsO § 80 |
Schlagwörter | Masseverbindlichkeit, Einkommensteuer, Arztpraxis, Freigabe, Insolvenzverwalter, Selbständige Arbeit |
Rechtsfrage: | Wurde die bezüglich des (gesamten) Betriebs einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter vor Einführung des § 35 Abs. 2 InsO 2007 ausgesprochene Freigabe in der Weise erteilt, dass eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Form der streitigen, nach Insolvenzverfahrenseröffnung begründeten Einkommensteuerschuld 2007 nicht gegeben ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.07.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2410/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 51 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |