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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 3/03 |
§§: | EStG § 7 Abs. 5, EStG § 7 Abs. 4 |
Schlagwörter | AfA, Wahlrecht, Anfechtung, Wechsel |
Rechtsfrage: | Wechsel von der linearen zur degressiven Gebäude-AfA - Ist ein Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG zur degressiven AfA gemäß § 7 Abs. 5 EStG nicht zulässig, unabhängig davon, ob eine willentliche Ausübung des Wahlrechts erfolgt ist oder nicht, oder ist der Wechsel der AfA-Methode im Wege der Irrtumsanfechtung doch möglich (hier: irrtümliche Beantragung der linearen anstatt der degressiven AfA aufgrund eines EDV-Eingabe-Fehlers der Mitarbeiterin des Steuerberaters der Kläger beim Erstellen der Anlage V zur Einkommensteuererklärung - Wechsel zur AfA gemäß § 7 Abs. 5 EStG im Folgejahr (dem Streitjahr) unter gleichzeitiger Nachholung der AfA-Differenz für das Vorjahr zulässig)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4697/00 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 26 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 3/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 61 |